Wissenswertes über unsere Auktionen

Abkürzungen

  • Abb. Abbildung
  • B. Breite
  • besch. beschädigt
  • beschn. beschnitten
  • best. bestoßen
  • bez. bezeichnet
  • Bd. Band
  • Bl. Blatt
  • bzw. beziehungsweise
  • ct Karat (Edelsteine)
  • D. Durchmesser
  • dat. datiert
  • erg. ergänzt
  • GG Gelbgold
  • H. Höhe
  • Jhdt. Jahrhundert
  • K Karat (Edelmetall)
  • L. Länge
  • Lwd. Leinwand
  • monogr. monogrammiert
  • Nr. Nummer
  • rep. repariert
  • rest. restauriert
  • rest.bed. restaurierungsbedürftig
  • rücks. rückseitig
  • sign. signiert
  • T. Tiefe
  • vgl. vergleiche
  • WG Weißgold
  • zug. zugeschrieben

Häufig gestellte Fragen
Weitere Informationen zu Ihrem Kauf / Verkauf bei HAMPEL Fine Art Auctions:

Wie oft im Jahr finden Auktionen statt?

Bei Hampel Fine Art Auctions GmbH & Co KG finden regulär viermal im Jahr Auktionen statt (Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter). Die Vorbesichtigung zu der jeweiligen Auktion beginnt etwa eine Woche vorab. Alle in der Versteigerung angebotenen Objekte werden in unseren Räumlichkeiten in der Villa Hampel ausgestellt und präsentiert. Informationen zu den Auktionsterminen erhalten Sie hier.

Brauche ich eine Eintrittskarte oder ähnliches für Vorbesichtigung und Auktion?

Nein, sowohl Vorbesichtigung und Auktion sind öffentlich und für jedermann zugänglich. Nur, wenn Sie auf unseren Auktionen mitbieten möchten, ist eine vorherige Registrierung erforderlich. Für telefonisches und schriftliches Bieten finden Sie die Formulare hier; zum persönlichen Bieten melden Sie sich bitte in unserem Hause vor der Auktion oder bereits während der Vorbesichtigungszeit an.

Wie und wo kann ich die Auktionskataloge bekommen?

Die Kataloge erscheinen etwa zwei Wochen vor der jeweiligen Auktion. Sie können diese in unserem Haus kaufen oder auch telefonisch, per Fax, E-Mail oder auf unserer Homepage bestellen. Sie können sowohl zu einer bestimmten Auktion Einzelkataloge kaufen als auch ein Abonnement abschließen und ganz unkompliziert stets die Kataloge zur aktuellen Auktion erhalten.

Wie kann ich auf der Auktion mitbieten?

Sie können persönlich im Saal, per Telefon oder schriftlich bieten. Sie registrieren sich vor Ort zum persönlichen Mitbieten oder senden uns für schriftliche und telefonische Gebote ein Gebotsformular bis spätestens 24 Stunden vor der Auktion, gerne auch per E-Mail oder Fax. Als Neukunde bitten wir Sie, Ihren Ausweis vorzulegen bzw. in Kopie zu senden und Ihre Bankdaten oder Kreditkartennummer anzugeben.

Zulassung von Bietern, Bieternummern

Bieter müssen sich, auch bei schriftlichen und telefonischen Geboten, vor Gebotsabgabe registrieren. Uns bisher unbekannte Bieter können zur Leistung von Sicherheiten oder Nachweis von Solvenz aufgefordert werden. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise in den Formularen sowie die Anweisungen unserer Mitarbeiter. Wir verweisen auf unsere Versteigerungsbedingungen.
Bieternummern werden in der Vorbesichtigungszeit sowie vor Beginn der Auktion ausgegeben. Wir empfehlen die Abholung der Bieternummern bereits in der Vorbesichtigungszeit, da erfahrungsgemäß am Auktionstag selbst großer Andrang herrscht.

Bieten in der Auktion

Gebote von bei der Auktion persönlich anwesenden Personen werden durch deutliches Zeigen der Bieternummer abgegeben. Gebote einer abwesenden Person werden nur zugelassen, wenn der Bieter spätestens bis zum Vorabend der Auktion beim Auktionshaus die Zulassung hierzu beantragt hat.

Telefonische Gebote

Telefonische Gebote werden ausschließlich zugelassen, wenn sie durch ein ordnungsgemäß ausgefülltes, hierfür vom Auktionshaus zur Verfügung gestelltes Formular „Telefonische Gebote“ angemeldet werden. Telefonische Gebote werden durch einen im Auktionssaal anwesenden Telefonisten für den Bieter ausgeführt. Telefonate können vom Auktionshaus aufgezeichnet werden. Mit dem Antrag zum telefonischen Bieten erklärt der Bieter sein Einverständnis mit der Aufzeichnung. Bitte beachten Sie die Hinweise auf unseren Formularen.

Schriftliche Gebote (per Post und Fax)

Schriftliche Gebote können ausschließlich zugelassen werden, wenn diese durch ein ordnungsgemäß ausgefülltes, hierfür vom Auktionshaus zur Verfügung gestelltes Formular „Schriftliche Gebote“ abgegeben werden, das vom Bieter persönlich unterschrieben ist. Liegen mehrere gleichhohe schriftliche Gebote für dasselbe Versteigerungsgut vor, erhält das beim Auktionshaus zuerst eingetroffene Gebot den Zuschlag, wenn kein höheres Gebot vorliegt oder abgegeben wird. Bei gleichem Eingangstag entscheidet das Los. Bitte beachten Sie die Hinweise auf unseren Formularen.

WIE FUNKTIONIERT EINE KUNSTAUKTION?

Die Kunstobjekte werden im Rahmen unserer Auktion an den Höchstbietenden zum Zuschlagspreis veräußert. Bieter können Ihre Gebote schriftlich, telefonisch oder online platzieren und auch persönlich im Saal mitbieten. Die Kaufverträge kommen mit dem Zuschlag zustande, der nach dreimaligem Aufruf des Gebotes ohne höheres Gebot erteilt wird. In Einzelfällen kann das Auktionshaus den Zuschlag unter Vorbehalt „u.V.“ erteilen; kommt kein Zuschlag zustande, kann hierauf durch „n.v.“, „nicht verkauft“, „not sold“, „bought in“ oder „passed“ verwiesen werden.

Die Objekte bleiben so lange in unserer Verwahrung, bis der Käufer den Kaufpreis vollständig bezahlt hat.

WAS BEDEUTET ES, WENN DER AUKTIONATOR WÄHREND DER AUKTION „U.V.“ SAGT?

„u.V.“ bedeutet „unter Vorbehalt“; das Objekt wurde unter dem mit dem Einlieferer vereinbarten Mindest- / Limitpreis unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Zuschlages durch den Einlieferer zugeschlagen. Ob ein „fester“ Zuschlag tatsächlich erfolgt, muss also nach der Auktion erst mit dem Einlieferer abgestimmt werden. Eine Rechnungserstellung und Ausgabe der Ware kann dementsprechend erst nach dieser Abstimmung erfolgen.

WIE KANN ICH MEINEN AUKTIONSKAUF BEZAHLEN?

Sie können Ihren Kauf in Bar, mit EC-Karte oder per Überweisung bezahlen. Unbare Zahlungen müssen kostenfrei für das Auktionshaus geleistet werden und werden nur erfüllungshalber angenommen. Kreditkartenzahlungen können leider nicht akzeptiert werden. Der Kaufvertrag kommt mit Erteilung des Zuschlags zustande. Die Warenausgabe kann erst nach Eingang der Zahlung erfolgen.

WAS IST DAS AUFGELD?

Zusätzlich zum Zuschlagspreis hat der Ersteigerer ein Aufgeld von 29,5% zu bezahlen. Darin ist die gesetzliche Mehrwertsteuer auf das Aufgeld enthalten; sie wird nicht separat ausgewiesen. Andernfalls wird die Berechnung einer separat auszuweisenden Mehrwertsteuer, die auf den Zuschlagspreis entfällt, im Teil „Umsatzsteuer“ erläutert.

WORAUF BEZIEHT SICH DIE UMSATZSTEUER?

Bei Objekten, die im Katalog mit einem “†” gekennzeichnet sind, ist zusätzlich zum Zuschlagspreis und zum Aufgeld die gesetzliche Umsatzsteuer auf den Zuschlagspreis in jeweils geltender Höhe zu entrichten. Auf ergänzende Erläuterungen im Katalog wird Bezug genommen. Im innereuropäischen Verkehr ist eine Teilnahme am Ust-ID-Verfahren möglich. Eine Erstattung der Umsatzsteuer ist in allen Fällen nur bei Exporten außerhalb der EU möglich.

WAS IST EINE FOLGERECHTSUMLAGE?

Das Urhebergesetz verpflichtet uns bei Veräußerungen von Originalen eines Werkes der Bildenden Künste oder der Fotografie, das nach 1900 entstanden ist und an dem das Urheberrecht noch nicht erloschen ist, gemäß § 26 Abs. 1 UrhG die sog. Folgerechtsumlage zu erheben. Sie wird zwischen dem Käufer und dem Verkäufer hälftig geteilt und auf der Abrechnung separat ausgewiesen.

ICH MÖCHTE MIR DIE OBJEKTE SCHICKEN ODER BRINGEN LASSEN, WIE LÄUFT DAS AB?

Grundsätzlich ist der Kunde für die Abholung oder Transportorganisation zuständig. Für ersteigerte Kleinobjekte, die von ihrer Beschaffenheit für den Paketversand geeignet sind, unterstützen wir Sie nach Zahlungseingang gerne bei der Versandorganisation (Transportkosten auf Anfrage).

Der Transport von zugeschlagenem Versteigerungsgut erfolgt ausschließlich nach schriftlicher Instruktion durch den Ersteigerer. Weitere Informationen finden Sie auf unserem Transport- und Abholformular. Auf Anfrage erhalten Sie gerne eine Liste mit Kontaktdaten von empfehlenswerten Speditionen. Das Auktionshaus haftet nur für ordnungsgemäße Auslieferung des Versteigerungsgutes an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung des Transportes bestimmten Personen. Natürlich können Sie Ihre ersteigerte Ware gerne auch persönlich abholen.

WIE LANGE NACH DER AUKTION HABE ICH ZEIT, WARE ZU BEZAHLEN UND ABZUHOLEN?

Das Auktionshaus lagert und versichert das vom Käufer abzuholende Versteigerungsgut in Höhe des Zuschlagspreises auf seine Kosten bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Erteilung des Zuschlages. Innerhalb von zwei Wochen nach der Auktion müssen die Objekte bezahlt und abgeholt werden. Nicht abgeholte Ware wird kostenpflichtig in unseren Räumen oder bei einer Spedition im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers eingelagert. Bei Lagerung in eigenen Räumen fällt eine Tagespauschale für Lager- und Versicherungskosten an. Die Pauschale ist größenabhängig und reicht pro Versteigerungsgut von € 1,00 bis € 5,00 täglich.

Um längere Wartezeiten bei der Abholung ersteigerter Objekte zu vermeiden, wird empfohlen, vorab einen Abholungstermin zu vereinbaren. Ihre Objekte werden für Sie vorbereitet und bereitgestellt.

IST NACH DER AUKTION EIN NACHVERKAUF MÖGLICH?

Anhand der Ergebnisliste, die wenige Tage nach der Auktion auf unserer Website oder auf Anfrage bei uns verfügbar ist, können Sie feststellen, welche Objekte nicht verkauft wurden. Die Ergebnisliste gibt stets nur den aktuellen Stand nach der Auktion wieder. In der Woche nach der Auktion können noch schriftlich Nachgebote bei uns eingereicht werden. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne jederzeit.

ICH HABE ZU HAUSE OBJEKTE, DIE ICH VERSTEIGERN LASSEN MÖCHTE, WIE IST DER ABLAUF?

Am besten senden Sie uns vorab Fotos per E-Mail oder per Post oder Sie kommen zu unseren Geschäftszeiten persönlich vorbei. In beiden Fällen begutachten unsere Experten die Kunstobjekte unverbindlich und kostenfrei. Da anhand der Fotos oftmals schon entschieden werden kann, ob Ihre Objekte für unsere Kunstauktionen geeignet sind, ist eine erste Einschätzung anhand der Fotografien vorab sinnvoll. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Wir nehmen Ihre Einlieferungen gerne jederzeit entgegen.

WIE WERDEN DIE EINGELIEFERTEN KUNSTOBJEKTE PRÄSENTIERT?

Ihre Objekte werden in unseren aufwendig gestalteten Auktionskatalogen, auf unserer Website (Onlinekatalog) sowie auf weiteren Onlineplattformen mit Abbildungen, Detailaufnahmen und Beschreibungen durch unsere Experten präsentiert. In den Tagen vor der Auktion werden alle eingelieferten Objekte den interessierten Käufern in einer Ausstellung über vier Etagen auf 1.300 qm präsentiert. Unsere Mitarbeiter stehen den Interessenten gerne beratend zur Seite. Während dieser Zeit ist Ihr Objekt zum Limitpreis versichert.

WIE SIND DIE KATALOGPREISE ZU VERSTEHEN?

Die im Katalog des Auktionshauses angegebenen Schätzpreise sind lediglich ein unverbindlicher Anhaltspunkt für den Käufer. Sie können Mindestzuschlagspreise sein, wenn das Auktionshaus mit dem Einlieferer ein Limit vereinbart hat. Alle Schätzpreise sind in Euro beziffert, dementsprechend werden Zuschläge in Euro erteilt. Jede Angabe von Fremdwährungen ist rechtlich unverbindlich.

IN WELCHEM ZUSTAND BEFINDEN SICH DIE KUNSTOBJEKTE?

Versteigerungsgut ist grundsätzlich gebraucht, hat ein gewisses Alter und befindet sich in einem Zustand – insbesondere Erhaltungszustand – der seiner Provenienz, seinem Alter, seiner bisherigen Verwendung und seinem bisherigen Gebrauch entspricht. Dementsprechend wird sämtliches Versteigerungsgut vom Auktionshaus in demjenigen Zustand zugeschlagen, in dem es sich bei Erteilung des Zuschlages befindet [„as is“]. Wir empfehlen eine persönliche Inaugenscheinnahme der Kunstobjekte vor der Auktion während der Vorbesichtigung oder auch die Anforderung eines Condition Reports.

WIE SIND DIE KATALOGBESCHREIBUNGEN ZU VERSTEHEN?

Die Katalogbeschreibungen werden durch unsere Kunstexperten angefertigt und dienen allein der Information, begründen also keine Beschaffenheitsvereinbarung. Alle Angaben beruhen auf den bis zum Zeitpunkt der Auktion veröffentlichten und zugänglichen Informationen sowie auf den Angaben des Einlieferers. Das Auktionshaus behält sich vor Katalogangaben über das Objekt zu berichtigen oder Objekte zurückzuziehen. Beanstandungen, die gegenüber dem Zustand und/oder Erhaltungszustand des Versteigerungsgutes möglich sind, finden im Auktionskatalog und einem Condition Report nur Erwähnung, wenn sie nach Einschätzung des Auktionshauses den optischen Gesamteindruck des Versteigerungsgutes deutlich beeinträchtigen. Insoweit ergibt sich aus fehlenden Hinweisen auf Reparaturen, Ergänzungen oder sonstigen Maßnahmen am Versteigerungsgut, Restaurierungen, Ausrahmungen, Beschädigungen etc. nicht, dass sich das Versteigerungsgut in objektiver Hinsicht in einem nicht zu beanstandenden Zustand befindet. Das Auktionshaus übernimmt, soweit es für Rechnung und im Namen des Einlieferers versteigert, keine Haftung für Mängel.

WAS IST EIN CONDITION REPORT?

Sie können bei unseren Experten zusätzliche Informationen und Abbildungen anfragen. Gerne übersenden wir Ihnen bei Kunstwerken mit einem Schätzpreis von über € 1.500 einen Condition Report. Prüfen Sie gerne vorab unsere Website und den Vollbildkatalog, hier stehen Ihnen viele verschiedene Detailabbildungen und detailreiche Vergrößerungen der Objekte zur Verfügung. Es handelt sich hier um einen Kundenservice, aus dem keine von den Versteigerungsbedingungen abweichende oder über sie hinausgehende Zusage hergeleitet werden kann.

WANN BEKOMME ICH ALS EINLIEFERER NACH DER AUKTION DEN AUKTIONSERLÖS AUSBEZAHLT?

Eine erste vorläufige Information über Ihre Verkäufe erhalten Sie kurz nach der Auktion in Form einer „Vorläufigen Verkaufsliste“. Die Abrechnung Ihrer Verkäufe mit dem Zuschlagpreis bekommen Sie von uns erfahrungsgemäß, etwa sechs bis acht Wochen nach der Auktion – allerdings immer erst, wenn wir eine Zahlung des Ersteigerers erhalten haben. Von dem Zuschlagspreis werden die Provision, die im Versteigerungsvertrag vereinbarten Nebenkosten sowie die Folgerechtsumlage abgezogen. Auszahlungen sind auf Basis der Abrechnung in Bar, per Scheck oder Überweisung möglich.

WIE REGELT SICH MEIN RECHTSVERHÄLTNIS IN DER VERSTEIGERUNG?

Grundlage der rechtlichen Beziehungen in unserer Versteigerung sind unsere Versteigerungsbedingungen, diese können Sie hier einsehen. Kontaktieren Sie uns gerne bei Rückfragen.

WIE VERHÄLT ES SICH MIT ARTENSCHUTZ UND US IMPORT-BESCHRÄNKUNGEN?

Der Käufer ist selbst dafür verantwortlich, gegebenenfalls erforderliche Ausfuhrpapiere, insbesondere Genehmigungen nach dem Kulturgüterschutzgesetz und CITES-Genehmigungen, zu beschaffen. Bei der CITES-Antragstellung bietet Hampel Fine Art Auctions GmbH & Co. KG gegen eine Gebühr von 200 € pro Objekt (unabhängig vom Erfolg der Antragsstellung) gerne Unterstützung an. Das Recht der Vereinigten Staaten untersagt den Import von Uhren gewisser Marken. Hampel Fine Art Auctions GmbH & Co KG kann beim Import dieser Uhren keine Hilfe leisten. Wir behalten uns das Recht vor, Lederbänder, die aus Leder von gefährdeten oder geschützten Arten stammen, zu entfernen. Der Import dieser Gegenstände in manche Staaten kann untersagt sein. Nähere Auskünfte erteilen die Zollbehörden des Importlandes.

WIE IST DAS MIT DEN GRÖSSENANGABEN BEI FOTOGRAFIEN?

Alle Größenangaben beziehen sich – außer ausdrücklich anders angegeben – auf das Fotopapier, auf welches das Foto abgezogen worden ist (inklusive Ränder).

WAS GIBT ES BEI UHREN- UND JUWELEN-AUKTIONEN ZU BEACHTEN?

Die Genauigkeit der Uhren sowie deren Wasserbeständigkeit („water resistant, waterproof“) kann unter keinen Umständen geprüft und auch nicht garantiert werden.

Farbigkeit von Edelsteinen: In der oft jahrhundertealten Geschichte der Edelsteine können diese auf verschiedene Weisen zur Verbesserung der Farbigkeit bearbeitet worden sein. Dies selbst ist kein Makel, da viele Methoden in Fachkreisen anerkannt sind und die Steine nicht beeinträchtigen. Hampel Fine Art Auctions GmbH & Co KG holt in Einzelfällen Gutachten hierzu ein, welche ausdrücklich in den Beschreibungen erwähnt werden.

 
 

Hilfreiches & Nützliches

Hampel-Icon auf Startscreen eines iPhones

Das Hampel-Icon auf Ihren Startbildschirm

So einfach funktioniert das bei Android (Google Chrome) und Mac IOS (Safari)

 

I. Android (Google Chrome)

  1. Öffnen Sie die Seite www.hampel-auctions.com in Ihren Chome-Browser.
  2. Klicken Sie rechts oben auf das Symbol mit den drei Punkten (ABB. 1a).
  3. Wählen Sie nun im Menü „Zum Startbildschirm hinzufügen“ (ABB. 2a).
  4. Nun können Sie die Verknüpfung benennen und den Vorgang mit „hinzufügen“ abschließen (ABB. 3a).
    Fertig – das Hampel-Icon befindet sich nun auf Ihrem Startbildschirm.
Anleitung zum Anlegen des Hampel-Icons auf Mobilgeräten via Chrome, Schritt 1
ABB. 1a
Anleitung zum Anlegen des Hampel-Icons auf Mobilgeräten via Chrome, Schritt 2
ABB. 2a
Anleitung zum Anlegen des Hampel-Icons auf Mobilgeräten via Chrome, Schritt 3
ABB. 3a

II. Mac IOS (Safari)

  1. Öffnen Sie die Seite www.hampel-auctions.com in Ihren Safari-Browser.
  2. Klicken Sie im unteren Browser-Menü das Symbol „teilen“ (ABB. 1b).
  3. Scrollen Sie bis „Zum Home-Bildschirm“ (ABB. 2b) und klicken darauf.
  4. Nun können Sie die Verknüpfung benennen und den Vorgang mit „hinzufügen“ abschließen (ABB. 3b).
    Fertig – das Hampel-Icon befindet sich nun auf Ihrem Startbildschirm.
Anleitung zum Anlegen des Hampel-Icons auf Mobilgeräten via Safari, Schritt 1
ABB. 1b
Anleitung zum Anlegen des Hampel-Icons auf Mobilgeräten via Safari, Schritt 2
ABB. 2b
Anleitung zum Anlegen des Hampel-Icons auf Mobilgeräten via Safari, Schritt 3
ABB. 3b
 
 

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