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Banketttafeltuch aus dem ehemaligen Besitz Kaiser Wilhelm II als König von Preußen
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Detailabbildung: Banketttafeltuch aus dem ehemaligen Besitz Kaiser Wilhelm II als König von Preußen

1060
Banketttafeltuch aus dem ehemaligen Besitz Kaiser Wilhelm II als König von Preußen

650 x 245 cm.
Größe der Adler: 95 x 76 cm.
Datiert "1902".

Katalogpreis € 6.000 - 8.000 Katalogpreis€ 6.000 - 8.000  $ 6,480 - 8,640
£ 5,400 - 7,200
元 46,260 - 61,680
₽ 595,020 - 793,360

Feinfädiger, weißer, handgewebter Leinendamast. In der Mitte vier gegenläufige preußische Wappenadler mit Krone, Zepter und Schwert, jeweils 95 x 76 cm, am Tuchrand umlaufend die Kollane (Kette) des Ordens vom Weißen Schwan, des ältesten brandenburgischen Ordens, gestiftet 1440 von Kurfürst Friedrich II von Brandenburg, neubegründet 1843 von König Friedrich Wilhelm IV, in den äußeren Ecken eingewebt das Kleinod des Ordens, ein Schwan in einem Tuchgewinde. In den Ecken große, oben offene Eichenlaubkränze, darin die mit einer Königskrone bekrönten Buchstaben "W" für Wilhelm II, König von Preußen. Umlaufend eine Borde aus Girlanden aus breitem Eichenlaub, Bögen bildend, in den Bögen insgesamt zehn Königskronen. Zur Mitte hin eingewebt die Kollane (Kette) des Hohen Ordens vom Schwarzen Adler, des höchsten preußischen Ordens, gestiftet 1701 von König Friedrich I, danach ein schmaler Eichenlaubfries. In einer Ecke eingesticktes "A" mit Königskrone darüber für Adalbert, Prinz von Preußen (1884 - 1948), Marineoffizier und Sohn Kaiser Wilhelm II und dessen Gemahlin, Kaiserin Auguste Victoria.
Das Tuch wurde für König Wilhelm II von Preußen (Deutscher Kaiser ab 1888) hergestellt und mit dem Monogramm des Sohnes Adalbert versehen an diesen weitergegeben, vermutlich aus Anlass seiner Großjährigkeit im Jahre 1902.
Hergestellt von der Firma A. W. Kisker in Bielefeld auf dem allein für die königlich preußische Hofhaltung vorbehaltenen Handwebstuhl. Sehr guter Zustand. (870456)

Dieses Objekt wurde mit dem Datenbestand des Art Loss Registers individuell abgeglichen und ist dort weder als gestohlen, noch als vermisst registriert.

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