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Meissener Teller aus dem Brühl'schen Schwanenservice
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616
Meissener Teller aus dem Brühl'schen "Schwanenservice"

Durchmesser: 37,5 cm.
Schwertermarke.
Meissen, 18. Jahrhundert

Katalogpreis € 5.000 - 6.000 Katalogpreis€ 5.000 - 6.000  $ 5,400 - 6,480
£ 4,500 - 5,400
元 39,100 - 46,920
₽ 497,450 - 596,940

Für den Grafen Brühl (1700 - 1763, Premierminister der Kurfürsten und Könige von Sachsen/ Sachsen-Polen). Das Schwanenservice gehört bis heute zu den bekanntesten und bedeutendsten Service-Herstellungen der Meissener Manufaktur. Es war mit über 2000 Einzelteilen wohl das umfangreichste Service, das jemals hergestellt wurde in einem Entwurfs- und Herstellungszeitraum von ungefähr vier Jahren. Das Schwanenmotiv, zusammen mit einer Muschelform und mit Schilfgras im Spiegel des Tellers im Relief wiedergegeben, ist eine Oberflächengliederung, die auf den Namen Brühl anspielt, der in der Bedeutung mit "Wasserufer" im Zusammenhang steht. Erster Entwurf und erste Modellierung gehen auf die beiden bekannten Meissener Künstler Kaendler und Eberlein zurück. Im September 1738 erhielten die Serviceteile durch Eberlein ihre endgültige Form. Das Hauptmotiv der Fläche mit schwimmenden Schwänen zwischen Binsen und fliegenden Vögeln verbleibt unbemalt, in der Fahne sind sparsam "indianische Blumen" aufgemalt, im Rand das mehrfarbig wiedergegebene, in überwiegend Gold, Blau und Grün staffierte Brühlsche Wappen mit dreifacher Helmzier und dem an Brühl verliehenen Adlerorden. Ab 1749 residierte Brühl mit seinem Hofstaat auf seinen Schlössern Perten in der Niederlausitz sowie im Brühlschen Palais in Dresden, wo das berühmte Schwanenservice zum Einsatz kam.

Literatur:
Vgl. Rainer Rückert, Meissener Porzellan, Ausstellung im Bayerischen Nationalmuseum München, München 1966, Nr. 510, S. 129.
Vgl. Hugo Morley-Fletcher, Porzellan aus Meissen, Ibeling Verlag, Wiesbaden, erstmals erschienen 1971, London, in deutscher Übersetzung von Erika Schindel, Frankfurt am Main, S. 65, mit ganzseitiger, farbiger Abbildung. (8805092)

Dieses Objekt wurde mit dem Datenbestand des Art Loss Registers individuell abgeglichen und ist dort weder als gestohlen, noch als vermisst registriert.

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