Verkaufen auf Auktionen
Kontaktieren Sie unsWenn Sie den Verkauf eines Ihrer Kunstobjekte planen, berät Hampel Kunstauktionen Sie gerne. Tel.: +49 (0)89-28 804-0 |
Wir haben auf dieser Seite allgemeine Informationen für Sie zusammengestellt. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, so finden Sie Antworten auf einige häufig an uns herangetragene Fragen hier. Wir weisen darauf hin, dass allen Geschäftsbeziehungen zwischen Ihnen, uns und den Käufern unsere Versteigerungsbedingungen, die Sie hier lesen und herunterladen können, sowie die mit dem Einlieferungsvertrag mit Ihnen vereinbarten Einlieferungsbedingungen zugrunde liegen. Termine Schätzung Versteigerungsvertrag Folgerechtsabgabe Präsentation in unseren Räumen Auktion Auszahlung des Erlöses
TermineWir nehmen Ihre Einlieferungen für eine unserer viermal im Jahr (Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter) stattfindenden Auktionen gerne jederzeit entgegen. Informationen zu den Auktionsterminen und Themen der einzelnen Auktionen erhalten Sie hier in unserer Auktionsvorschau.SchätzungDer erste Schritt zur Einlieferung Ihrer Kunstobjekte in eine Versteigerung ist eine für Sie kostenlose Schätzung bei uns oder vor Ort bei Ihnen zu Hause. Eine Vorab-Schätzung mittels Fotoabzügen oder digital übermittelter Fotos ist sinnvoll. Anhand der Fotos kann oftmals schon entschieden werden, ob Ihre Objekte für unsere Kunstauktionen geeignet sind. Bei einer Schätzung hier vor Ort wird Ihnen - sofern Sie keine eigene Preisvorstellung haben - eine Katalogpreisempfehlung unterbreitet. In Absprache mit Ihnen wird gleichzeitig ein Mindestverkaufspreis (Reserve, Limit) festgelegt, unter dem nicht verkauft werden darf.Bei einer Schätzung per Foto ist eine genaue Beurteilung verständlicherweise nicht möglich, da wegen der kleinen Abbildungsgrößen Mängel, Restaurierungen oder altersbedingte Zustände nicht erkannt werden können. Sollte das Objekt für die Kunstauktion in Frage kommen, teilen wir Ihnen dennoch eine erste Einschätzung eines möglichen Schätzpreises mit. Sollten sich bei Anlieferung des Objekts jedoch Mängel in irgendeiner Form zeigen, behalten wir uns vor, den Schätzpreis zu korrigieren. VersteigerungsvertragNach dem Entschluß, daß Ihr Kunstobjekt in unserem Hause versteigert werden soll, werden wir einen Vertrag mit Ihnen schließen. Der Vertrag beinhaltet einige wichtige Übereinkünfte zwischen Ihnen und unserem Haus, wie beispielsweise den niedrigstmöglichen Schätzpreis bzw. das Limit, unter dem Ihr Eigentum durch uns nicht veräußert werden darf, die Verkaufsprovision, die im Verkaufsfalle von dem Erlös an Hampel Kunstauktionen abgeführt wird sowie Ihre Versicherung, daß Sie Eigentümer des Werkes sind.FolgerechtsumlageDas Urhebergesetz verpflichtet uns, auf Verkäufe von Kunstwerken, die nach 1900 entstanden sind, die sog. Folgerechtsumlage zu erheben. Sie wird zwischen dem Käufer und dem Verkäufer hälftig geteilt und auf der Abrechnung separat ausgewiesen.Präsentation in unseren RäumenSechs Tage vor der Auktion werden alle von unseren Verkäufern eingelieferten Objekte den interessierten Käufern in einer Ausstellung über 4 Etagen auf 1.300 qm präsentiert. Unsere Mitarbeiter stehen den Interessenten während dieser Zeit beratend zur Seite. Während dieser Zeit ist Ihr Objekt zum Limitpreis versichert.AuktionIhre Einlieferungen werden im Rahmen unserer Auktion an den Höchstbietenden zum Zuschlagspreis veräußert. Die Objekte bleiben so lange in unserer Verwahrung, bis der Käufer den Kaufpreis vollständig bezahlt hat.Auszahlung des ErlösesErfahrungsgemäß, etwa sechs Wochen nach der Auktion - allerdings immer erst, wenn wir eine Zahlung vom Käufer erhalten haben - bekommen Sie von uns eine Abrechnung Ihrer Verkäufe mit dem Zuschlagpreis, von dem unsere Provision und die im Versteigerungsvertrag vereinbarten Nebenkosten sowie die Folgerechtsumlage abgezogen werden. Auszahlungen sind auf Basis der Abrechnung in Bar, per Scheck oder Überweisung an Sie möglich. |

