Kaufen auf Auktionen
Sie möchten mitbieten?Kaufen bei Hampel Kunstauktionen München ist ganz einfach. |
Wir haben auf dieser Seite allgemeine Informationen für Sie zusammengestellt. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, so finden Sie Antworten auf einige häufig an uns herangetragene Fragen hier. Gerne stehen wir Ihnen auch persönlich zur Verfügung. Schätzpreise Zustand Beschreibungen Condition Report Zulassung von Bietern, Bieternummern Bieten während der Auktion Schriftliche Gebote (per Post und Fax) Telefonische Gebote Zuschlag Aufgeld Umsatzsteuer Folgerechtsabgabe Zahlung Abholung Transport US-Importbeschränkungen, Artenschutz Größenangaben bei Photographien Uhrenauktion Juwelenauktion
SchätzpreiseDie im Katalog des Auktionshauses angegebenen Schätzpreise sind lediglich ein unverbindlicher Anhaltspunkt für den Ersteigerer. Sie können Mindestzuschlagspreise sein, wenn das Auktionshaus mit dem Einlieferer ein Limit vereinbart hat. Alle Schätzpreise sind in Euro beziffert, dementsprechend werden Zuschläge in Euro erteilt. Jede Angabe von Fremdwährungen ist rechtlich unverbindlich.ZustandSämtliches Versteigerungsgut kann vor der Auktion in den Räumlichkeiten des Auktionshauses während der Vorbesichtigungszeiten besichtigt und ohne zeitliche Beschränkungen geprüft werden. Versteigerungsgut ist grundsätzlich gebraucht, hat ein gewisses Alter und befindet sich in einem Zustand – insbesondere Erhaltungszustand – der seiner Provenienz, seinem Alter, seiner bisherigen Verwendung und seinem bisherigen Gebrauch entspricht. Dementsprechend wird sämtliches Versteigerungsgut vom Auktionshaus in demjenigen Zustand zugeschlagen, in dem es sich bei Erteilung des Zuschlages befinden [„as is“]. Wir empfehlen eine persönliche Inaugenscheinnahme.BeschreibungenBeanstandungen, die gegenüber dem Zustand und/oder Erhaltungszustand des Versteigerungsgutes möglich sind, finden im Auktionskatalog und einem Condition Report nur Erwähnung, wenn sie nach Einschätzung des Auktionshauses den optischen Gesamteindruck des Versteigerungsgutes deutlich beeinträchtigen. Insoweit ergibt sich aus fehlenden Hinweisen auf Reparaturen, Ergänzungen oder sonstigen Maßnahmen am Versteigerungsgut, Restaurierungen, Ausrahmungen, Beschädigungen etc. nicht, dass sich das Versteigerungsgut in objektiver Hinsicht in einem nicht zu beanstandenden Zustand befindet. Das Auktionshaus übernimmt, soweit es für Rechnung und im Namen des Einlieferers versteigert, keine Haftung für Mängel für den Fall, dass es die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten erfüllt hat.Conditon ReportGerne übersenden wir Ihnen bei Kunstwerken mit einem Schätzpreis von über € 1.500 einen Condition Report. Es handelt sich hier um einen Kundenservice, aus dem keine von den Versteigerungsbedingungen abweichende oder über sie hinausgehende Zusage hergeleitet werden kann.Zulassung von Bietern, BieternummernBieter müssen sich, auch bei schriftlichen und telefonischen Geboten, vor Gebotsabgabe registrieren. Uns bisher unbekannte Bieter können zur Leistung von Sicherheiten oder Nachweis von Solvenz aufgefordert werden. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise in den Formularen sowie die Anweisungen unserer Mitarbeiter. Wir verweisen auf unsere Versteigerungsbedingungen.Bieternummern werden in der Vorbesichtigungszeit sowie vor Beginn der Auktion ausgegeben. Wir empfehlen die Abholung der Bieternummern bereits in der Vorbesichtigungszeit, da erfahrungsgemäß am Auktionstag selbst großer Andrang herrscht. Bieten in der AuktionGebote von bei der Auktion persönlich anwesenden Personen werden durch deutliches Zeigen der Bieternummer abgegeben. Gebote einer abwesenden Person werden nur zugelassen, wenn der Bieter spätestens am Vorabend der Auktion beim Auktionshaus die Zulassung hierzu beantragt hat.Schriftliche Gebote(per Post und Fax)Schriftliche Gebote können ausschließlich zugelassen werden, wenn diese durch ein ordnungsgemäß ausgefülltes, hierfür vom Auktionshaus zur Verfügung gestelltes Formular „Schriftliche Gebote“ abgegeben werden, das vom Bieter persönlich unterschrieben ist. Liegen mehrere gleichhohe schriftliche Gebote für dasselbe Versteigerungsgut vor, erhält das beim Auktionshaus zuerst eingetroffene Gebot den Zuschlag, wenn kein höheres Gebot vorliegt oder abgegeben wird. Bei gleichem Eingangstag entscheidet das Los. Bitte beachten Sie die Hinweise auf unseren Formularen.Telefonische GeboteTelefonische Gebote werden ausschließlich zugelassen, wenn sie durch ein ordnungsgemäß ausgefülltes, hierfür vom Auktionshaus zur Verfügung gestelltes Formular „Telefonische Gebote“ angekündigt/angemeldet werden. Telefonische Gebote werden durch einen im Auktionssaal anwesenden Telefonisten für den Bieter ausgeführt, sie können vom Auktionshaus aufgezeichnet werden. Mit dem Antrag zum telefonischen Bieten erklärt der Bieter sein Einverständnis mit der Aufzeichnung.Bitte beachten Sie die Hinweise auf unseren Formularen.ZuschlagDie Verträge zwischen dem Einlieferer und dem Ersteigerer (Vermittlung) sowie zwischen dem Auktionshaus und dem Ersteigerer (Kommission) kommen durch den Zuschlag zustande. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. In Einzelfällen kann das Auktionshaus – insbesondere bei Nichterreichen eines vom Einlieferer gesetzten Limits – den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen. Hierauf wird bei Erteilung des Zuschlags durch das Auktionshaus durch den Hinweis „unter Vorbehalt“ oder „u.V.“ hingewiesen.AufgeldZusätzlich zum Zuschlagspreis hat der Käufer ein Aufgeld von 27% zu bezahlen. Darin ist die gesetzliche Mehrwertsteuer auf das Aufgeld enthalten; sie wird nicht separat ausgewiesen. Andernfalls wird die Berechnung einer separat auszuweisenden Mehrwertsteuer, die auf den Zuschlagspreis entfällt, im Teil „Umsatzsteuer“ erläutert.UmsatzsteuerGegenstände, die mit einem “†” markiert sind, werden im eigenen Namen auf Rechnung des Einlieferers versteigert und unterliegen der regulären Umsatzbesteuerung. Auf den Zuschlagspreis und das Aufgeld von dann netto 22,70% wird die Mehrwertsteuer von 19% erhoben und auf der Rechnung separat ausgewiesen. (Bei Gemälden, Zeichnungen, Collagen, Originalstichen, -schnitten, -steindrucken, bildhauerischen Werken und Büchern beträgt die Mehrwertsteuer 7%, § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG). Im Einzelfall kann zur Differenzbesteuerung, § 25 a UStG, optiert werden. Auf ergänzende Erläuterungen im Katalog wird Bezug genommen. Im innereuropäischen Verkehr ist eine Teilnahme am Ust-ID-Verfahren möglich. Eine Erstattung der Umsatzsteuer ist in allen Fällen nur bei Exporten außerhalb der EU möglich.FolgerechtsabgabeDer Käufer übernimmt im Verhältnis zum Eigentümer die Zahlung der gesetzlichen Folgerechtsabgabe zur Hälfte. Sie ist auf der Rechnung separat ausgewiesen und wird gemäß § 26 Abs. 1 UrhG geschuldet bei Veräußerung von Originalen eines Werkes der Bildenden Künste und der Photographie, an denen das Urheberrecht noch nicht erloschen ist.ZahlungDie vom Ersteigerer geschuldeten Beträge im Sinn von Ziffer 3.3. und dieser Bedingungen sind mit Erteilung des Zuschlags fällig. Zahlungen sind grundsätzlich in bar geschuldet. Unbare Zahlungen – inkl. solcher per Scheck – bedürfen der Vereinbarung im Einzelfall und werden nur erfüllungshalber angenommen. Alle Kosten, Steuern, Spesen etc. einer unbaren Zahlung gehen zu Lasten des Ersteigerers.AbholungDas Auktionshaus lagert und versichert das vom Ersteigerer abzuholende Versteigerungsgut in Höhe des Zuschlagspreises auf seine Kosten bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Erteilung des Zuschlages. Nach Ablauf von zwei Wochen nach Erteilung des Zuschlages hat das Auktionshaus das Recht, das Versteigerungsgut im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einer Spedition einzulagern und versichern zu lassen oder gegen Berechnung einer Tagespauschale für Lager- und Versicherungskosten in eigenen Räumen einzulagern. Die Pauschale ist größenabhängig und reicht pro Versteigerungsgut von €1,00 bis €5,00 täglich.TransportDer Transport von zugeschlagenem Versteigerungsgut erfolgt ausschließlich nach schriftlicher Instruktion des Ersteigerers. Das Auktionshaus haftet nur für ordnungsgemäße Auslieferung des Versteigerungsgutes an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung des Transportes bestimmten Personen.US-Importbeschränkungen, ArtenschutzDas Recht der Vereinigten Staaten untersagt den Import von Uhren gewisser Marken. Hampel Kunstauktionen kann beim Import dieser Uhren keine Hilfe leisten. Hampel Kunstauktionen behält sich das Recht vor, Lederbänder, die aus Leder von gefährdeten oder ge schützten Arten stammen, zu entfernen. Der Import dieser Gegenstände in manche Staaten kann untersagt sein. Nähere Auskünfte erteilen die Zollbehörden des Importlandes.Größenangaben bei PhotographienAlle Größenangaben beziehen sich – außer ausdrücklich anders angegeben – auf das Photopapier, auf welches das Photo abgezogen worden ist (inklusive Ränder).UhrenauktionDie Genauigkeit der Uhren sowie deren Wasserbeständigkeit („water resistant, waterproof“) kann unter keinen Umständen geprüft und auch nicht garantiert werden.JuwelenauktionFarbigkeit der Steine: In der teilweise jahrhundertealten Geschichte der Edelsteine können diese auf verschiedene Weisen zur Verbesserung der Farbigkeit bearbeitet worden sein. Dies selbst ist kein Makel, da viele Methoden in Fachkreisen anerkannt sind und die Steine nicht beeinträchtigen. Hampel Kunstauktionen holt in Einzelfällen Gutachten hierzu ein, welche ausdrücklich in den Beschreibungen erwähnt werden.Wir weisen darauf hin, dass allen Geschäftsbeziehungen der Käufer zu uns und unseren Einlieferern unsere im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Versteigerungsbedingungen zugrunde liegen, die Sie auch hier herunterladen sowie im Katalog und in unseren Auktionsräumen in München lesen können. |






